Los 3

Bei Los 3 handelt es sich um die Strecke der Kyll, beginnend am

Ortsausgang Trier Ehrang (E-Werk) bis Lohrbachbrücke.

Vereinsbestimmung

das Gewässer darf in der Zeit von einer Stunde vor dem Sonnenaufgang bis 24 Uhr befischt werden.

  •  das Befischen ist mit zwei Angeln erlaubt.
  •  das Verwenden von Fahrzeugen zum Fischfang ist verboten.
  •  das Einwaten ist vom 1.Mai bis 31. Dezember erlaubt, wobei die im Laichgeschäft befindlichen Fische nicht gestört  werden dürfen.
  •  Störungen der Uferangler ist zu Vermeiden.
  •  der Gesamtfang darf 10 Pfund pro Tag nicht überschreiten. Davon maximal 5 Pfund Weisfische, maximal drei Edelfische (Forelle, Äsche, Saibling), jedoch nur ein Karpfen bzw. 1 Hecht oder 1 Zander
  •  gefangene Fische dürfen nur in Textilköchern gehältert werden

Los 5

Bei Los 5 handelt es sich um die Strecke vom Bann Daufenbach bis zum oberen Wehrrand Kyllermühle

In den vergangenen Jahren wurde ein System zum Nachhaltigen Fischbesatz entwickelt und erprobt

Vereinsbestimmungen

  • das Gewässer darf in der Zeit von einer Stunde vor dem Sonnenaufgang bis 24 Uhr befischt werden.
  • das Befischen ist mit einer Angeln erlaubt.
  • es dürfen nur Kunstköder verwandt werden
  • das Verwenden von Fahrzeugen zum Fischfang ist verboten.
  • das Einwaten ist vom 1.Mai bis 31. Dezember erlaubt, wobei die im Laichgeschäft befindlichen Fische nicht gestört werden dürfen.
  • Störungen der Uferangler ist zu Vermeiden.
  • der Gesamtfang darf 10 Pfund pro Tag nicht überschreiten. Davon maximal 5 Pfund Weissfische, maximal drei Edelfische (Forelle, Äsche, Saibling)
  • jedoch nur ein Karpfen bzw. 1 Hecht oder 1 Zander
  • gefangene Fische dürfen nur in Textilköchern gehältert werden
  • beim Spinnangeln ist das Blinkern bis einschliesslich Grösse 3 nur mit einem Einzelhaken erlaubt. Ab Grösse 4 kann ein Drillingshaken verwendet werden.
  • In der Forellenschonzeit ist das Fischen mit dem sogenannten „Tiroler Hölzchen“ oder in gleicher Weise untersagt
  • Auf Beschluss der Jahreshauptversammlung 2009 ist die Äsche ganzjährig geschützt


Schonstrecke

  • Zum Schutz unserer Fischbrut, ist der Flusslauf, von ca. 350 m vor dem Zusammenfluss mit dem Wehrkanal bis zur Wehrkrone, als Schongebiet zu betrachten.
  • Das Beangeln ist in diesem Bereich untersagt.