Los 3

Bei Los 3 handelt es sich um die Strecke der Kyll, beginnend am

Ortsausgang Trier Ehrang (E-Werk) bis Lohrbachbrücke.

Kyll3

                           Vereinsbestimmungen

 

    das Gewässer darf in der Zeit von einer Stunde vor dem Sonnenaufgang bis 24 Uhr befischt werden.

  •    das Befischen ist mit zwei Angeln erlaubt.
  •    das Verwenden von Fahrzeugen zum Fischfang ist verboten.
  •    das Einwaten ist vom 1.Mai bis 31. Dezember erlaubt, wobei die im Laichgeschäft befindlichen Fische nicht gestört
  •    werden dürfen.
  •    Störungen der Uferangler ist zu Vermeiden.
  •     der Gesamtfang darf 10 Pfund pro Tag nicht überschreiten. Davon maximal 5 Pfund Weisfische, maximal drei Edelfische                (Forelle, Äsche, Saibling), jedoch nur ein Karpfen bzw. 1 Hecht oder 1 Zander
  •     gefangene Fische dürfen nur in Textilköchern gehältert werden



                          Los 5

  • Fliegenfischer im Einsatz

    Bei Los 5 handelt es sich um die Strecke vom Bann Daufenbach bis zum oberen Wehrrand Kyllermühle

    Fliegenfischer

                                  

    In den vergangenen Jahren wurde ein System zum Nachhaltigen Fischbesatz entwickelt und erprobt

     

    Vereinsbestimmungen

     

  • das Gewässer darf in der Zeit von einer Stunde vor dem Sonnenaufgang bis 24 Uhr befischt werden.
  • das Befischen ist mit einer Angeln erlaubt.
  • es dürfen nur Kunstköder verwandt werden
  • das Verwenden von Fahrzeugen zum Fischfang ist verboten.
  • das Einwaten ist vom 1.Mai bis 31. Dezember erlaubt, wobei die im Laichgeschäft befindlichen Fische nicht
  • gestört werden dürfen.
  • Störungen der Uferangler ist zu Vermeiden.
  • der Gesamtfang darf 10 Pfund pro Tag nicht überschreiten. Davon maximal 5 Pfund Weissfische, maximal drei
  • Edelfische (Forelle, Äsche, Saibling)
  • jedoch nur ein Karpfen bzw. 1 Hecht oder 1 Zander
  • gefangene Fische dürfen nur in Textilköchern gehältert werden
  • beim Spinnangeln ist das Blinkern bis einschliesslich Grösse 3 nur mit einem Einzelhaken erlaubt. Ab Grösse 4
  • kann ein Drillingshaken verwendet werden.
  • In der Forellenschonzeit ist das Fischen mit dem sogenannten „Tiroler Hölzchen“ oder in gleicher Weise untersagt
  • Auf Beschluss der Jahreshauptversammlung 2009 ist die Äsche ganzjährig geschützt.
  • Schonstrecke
  • Zum Schutz unserer Fischbrut, ist der Flusslauf, von ca. 350 m vor dem Zusammenfluss mit dem Wehrkanal bis zur Wehrkrone, als Schongebiet zu betrachten.
  • Das Beangeln ist in diesem Bereich untersagt. 

    • Tagesangelscheine sind in der Geschäftsstelle im Haus der Fischerei erhältlich